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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE SHOP

§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen

(1) Fleesensee Sportanlagen GmbH, GOLF Fleesensee, Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „GOLF Fleesensee“) betreibt unter der Webseite golf.fleesensee.de einen Online-Shop für Waren und Vouchern (in Form von Gutscheinen). Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter golf.fleesensee.de.

(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1. Auswahl der gewünschten Ware, der Voucher (in Form von einem Gutschein),

2. Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),

3. Prüfung der Angaben im Warenkorb,

4. Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),

5. Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzbestimmung,

6. Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.

7. Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.

(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Fleesensee Sportanlagen GmbH, GOLF Fleesensee, Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin, Deutschland zustande.

(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB, der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzbestimmung erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.

(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte

(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand: Der Verkauf von Waren und Vouchern (in Form von Gutscheinen). Die konkret angebotenen Waren und Vouchern (in Form von Gutscheinen) können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.

(2) Die wesentlichen Merkmale der Waren und Vouchern (in Form von Gutscheinen) finden sich in der Artikelbeschreibung.

§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.

(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.

(4) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: bis zu 5 Werktage nach dem Eingang der Zahlung).

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 6 Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

§ 7 Haftung

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.

§ 8 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware/die Voucher oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

§ 10 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(4) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung. Diese ist unter folgendem externen Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FLEESENSEE SPORTANLAGEN GMBH VOR ORT

Allgemeines

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Fleesensee Sportanlagen GmbH; Tannenweg 1; 17213 Göhren-Lebbin, gegenüber ihren Kunden betreffend die Buchung und die Nutzung von Golf-, Golf-Range-, Tennis- und Squashplätzen, Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sein denn, Fleesensee Sportanlagen GmbH hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
2. Die Nutzungsberechtigen sind gemeinsam mit weiteren Personen, denen die Gesellschaft die Nutzung der Golfanlage oder ihrer Betriebsteile gestattet hat, zur Nutzung der Anlage berechtigt. Art und Umfang des Nutzungsrechts bemessen sich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Soweit der abgeschlossene Spiel- oder Nutzungsberechtigungsvertrag hiervon abweichende Regelungen enthält, gehen diese den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Spielberechtigung

Der Spiel- oder Nutzungsberechtigungsvertrag gilt jeweils nur für die darin bezeichnete Person und ist nicht übertragbar. Sie berechtigt nur den jeweils Spielberechtigen zur Nutzung der Golfanlage.

1. Rechte des Spielberechtigten (Golf)
Der Spielberechtigte hat das Recht, sofern im Spielberechtigungsvertrag nichts anderes bestimmt ist, die Golfanlage nach Maßgabe des Spielberechtigungsvertrages zur Betreibung des Golfsports unter Einhaltung der Pflichten gemäß Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu benutzen. Ein Nutzungsrecht besteht nicht, soweit und solang der Spielberechtigte die von ihm nach dem geschlossenen Vertrag zu entrichtenden jeweils fälligen Entgelte nicht vollständig bezahlt ist.

Das Nutzungsrecht des Spielberechtigen ist in der Weise beschränkt, dass beispielsweise während des Stattfindens von Wettspielen oder ähnlichen Veranstaltungen die Nutzung der Anlage in angemessenem Umfang durch die Fleesensee Sportanlagen GmbH eingeschränkt oder aufgehoben werden darf. Fleesensee Sportanlagen GmbH hat zudem da Recht, einzelne Bauabschnitte oder Teile davon für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und während der Laufzeit dieses Vertrages die Golfanlage nach eigenem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern und aus- bzw. umzubauen.

Juristische Personen als Spielberechtigte genießen dieselben Rechte und Pflichten wie natürliche Personen. Die Ausübung des Spielrechts juristischer Personen durch die von ihnen eingesetzte natürliche Person regelt Ziffer 6. Der Spielberechtigte oder die von juristischen Personen zur Ausübung ihres Spielrechts benannten natürlichen Personen erhalten nach Maßgabe des Spielberechtigungsvertrages einen Ausweis des Deutschen Golfverbandes (DGV) über die Fleesensee Sportanlagen GmbH. Dieser liegt im Büro der Mitgliederverwaltung der Fleesensee Sportanlagen GmbH zur Abholung bereit. Das Eigentum am DGV-Ausweis geht nicht auf den Spielberechtigen über. Der DGV-Ausweis berechtigt den Spielberechtigungsinhaber zur Ausübung des Golfspiels nach den Bestimmungen des DGV auf fremden Golfplätzen gegen Greenfee und ist jeweils ein Kalenderjahr gültig.

2. Pflichten des Spielberechtigten
Der Spielberechtigte ist verpflichtet, sich vor der Nutzung der Golfanlage über die nachstehenden Regelungen zu informieren sowie im Übrigen die im Golfsport üblichen Sicherheitsbestimmungen und Sorgfaltspflichten uneingeschränkt einzuhalten. Insbesondere hat der Spielberechtige Folgendes zu beachten:

– Einhaltung der Golfetikette entsprechend der jeweils gültigen Vorgaben von R&A.
– Einhaltung der Haus- und Spielordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung
– Die Beachtung der Offiziellen Golfregeln sowie der Spiel- und Wettspielordnung des DGV.
– Die jeweils im Golf Fleesensee oder auf den Golfplätzen der Fleesensee Sportanlagen GmbH bekanntgegebenen Hinweise zu vorübergehenden Platzregelungen, etwa infolge von Platzarbeiten oder besonderen Pflegemaßnahmen sowie Sorgfalts- und Sicherheitspflichten gegenüber anderen Spielern und Passanten auf öffentlichen Straßen und Wegen.
– Zahlung der nach Maßgabe des Vertrages monatlichen oder jährlichen Beiträgen gemäß den jeweils gültigen Bedingungen der Fleesensee Sportanlagen GmbH.
Unbeschadet der von der Fleesensee Sportanlagen GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung sollte jeder Spielerberechtigte für sämtliche Fälle eigenen Verschuldens eine Haftpflichtversicherung abschließen.

3. Spielberechtigungsentgeld
Der Spielberechtigte entrichtet für die gewährten Rechte einen festen Jahres- oder Monatsbetrag gemäß des jeweils von ihm individuell abgeschlossenen Spielberechtigungsvertrages.

Die Höhe des jeweils fälligen Jahres- oder Monatsbeitrages bestimmt sich nach Maßgabe der jeweils abgeschlossenen Nutzung. Sie kann von der Gesellschaft aber unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und der erforderlichen Kostendeckung sowie bei einer allgemeinen Kostensteigerung (insbesondere Bau- und Betriebskosten) jährlich, auch unterjährig, angemessen oder entsprechend des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes vom Vorjahr angepasst werden.

Von einer dementsprechenden Änderung des Jahres- oder Monatsbeitrages wird die Fleesensee Sportanlagen GmbH den Spielberechtigten rechtzeitig schriftlich in Kenntnis setzen. Der Spielberechtigte hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung über die Änderung des Jahres- oder Monatsbeitrages den Spielberechtigungsvertrag schriftlich zum Ende der jeweiligen Laufzeit zu kündigen.

Im Falle der Erhöhung von Verbandsabgaben oder gesetzlichen Abgaben, etwa der Umsatzsteuer, ist die Gesellschaft berechtigt, diese mit Wirkung der Erhöhung an die Spielberechtigen weiterzureichen.

Sofern der Spielberechtigungsvertrag im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen wird, ist der Jahresbeitrag entsprechend des Spielberechtigungsvertrages bei Unterzeichnung fällig; in Folgejahren ist der etwaige Jahresbeitrag jeweils zum 01. Januar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Monatsbeiträge sind jeweils zum 01. eines jeden Monats zur Zahlung fällig.

Die Einziehung der jeweils geschuldeten fälligen Beträge erfolgt mittels Lastschrift vom Bankkonto des Spielberechtigten. Zu diesem Zwecke erteilt der Spielberechtigte der Gesellschaft eine Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung des Jahres- oder Monatsbeitrages von dessen Konto. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift trägt der Spielberechtigte die der Gesellschaft von der Bank in Rechnung gestellten Gebühren sowie eine Kostenpauschale von bis zu 10,00 €.

Sofern der Jahres- oder Monatsbeitrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit eingezogen werden konnte, hat die Gesellschaft das Recht, nach einer schriftlichen Mahnung ein vorläufiges Nutzungsverbot zu verhängen.

Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Jahres-/ Monatsbeitrages ist unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der Golfanlage. Der Spielberechtige kann die Zahlung des Jahres-oder Monatsbeitrages weder mindern noch zurückfordern, wenn er die ihm eingeräumte Nutzungsrechte nur teilweise oder gar nicht ausübt.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Gründe für die Nichtnutzung der Golfanlage in seiner Person liegen oder nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.

Der Spielberechtigte kann gegen Ansprüche der Fleesensee Sportanlagen GmbH nur aufrechnen, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch dieses Spielberechtigen auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Spielberechtigungsdauer, Kündigung und Verlängerung
Der Spielberechtigungsvertrag kommt durch Annahme des Antrages durch die Fleesensee Sportanlagen GmbH zustande. Die Fleesensee Sportanlagen GmbH ist nicht verpflichtet, einem Antrag auf Abschluss eines Spielberechtigungsvertrages stattzugeben.

Der Spielberechtigungsvertrag läuft bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.

Bis zum 30.04.2018 abgeschlossene Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr zu dann gültigen Konditionen, sofern diese nicht binnen einer Frist von drei Monaten zum Jahresende von einer der beiden Parteien schriftlich zum Ablauf der zunächst vorgesehenen oder sillschweigend verlängerten Vertragsdauer gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Im Übrigen kann der Vertrag vor Ablauf der Dauer, für die er eingegangen ist, von jeder Vertragspartei nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch die 12.18.Fleesensee Sportanlagen GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn
– der Spielberechtigte seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt, und er von der Fleesensee Sportanlagen GmbH diesbezüglich einmal gemahnt worden ist.
– dem Spielberechtigten ein vorläufiges Nutzungsverbot erteilt wurde und nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der zweiten Mahnung der Zahlungseingang bei der Fleesensee Sportanlagen GmbH erfolgt ist.
– der Spielberechtigte trotz schriftlicher Abmahnung durch die Fleesensee Sportanlagen gegen die gültigen Spiel-, Platz oder Hausordnungen der Fleesensee Sportanlagen GmbH wiederholt verstößt.
– die Aufrechterhaltung des Golfspielbetriebes der Fleesensee Sportanlagen GmbH unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zumutbar ist oder aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Fleesensee Sportanlagen GmbH liegen, dauernd unmöglich wird.

Im Falle einer fristlosen Kündigung erfolgt keine, auch keine anteilige Erstattung der bis zum Ablauf der ordentlichen Vertragsdauer sonst zu entrichtenden Nutzungsgebühren. Dies gilt nicht für eine Kündigung aufgrund einer Beendigung des Golfspielbetriebs der Fleesensee Sportanlagen GmbH aus wirtschaftlichen Gründen. Die Spielberechtigung erlischt bei fristloser Kündigung sofort.

Der Spielberechtigte kann seinen Tarif jederzeit aufstocken. Die Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem jeweiligen Spielberechtigungsvertrag.

5. Übertragung der Rechte auf Dritte
Eine juristische Person oder ein sonstiges kaufmännisches Unternehmen als Spielberechtigte kann die Ausübung der Spielberechtigung nur einer natürlichen Person übertragen. Die Übertragung kann jährlich, aber jeweils nur für den Zeitraum eines gesamten Kalenderjahres erfolgen und ist nur nach vorheriger schriftlichen Benennung der natürlichen Person an die Fleesensee Sportanlagen GmbH und nach schriftlicher Zustimmung durch die Fleesensee Sportanlagen GmbH möglich.

6. Haftung
Die Nutzung der Anlagen der Fleesensee Sportanlagen GmbH erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

Eine Haftung der Fleesensee Sportanlagen GmbH für jedwede Schäden, insbesondere Verlust oder Diebstahl von Eigentum oder Verletzung der Person des Spielberechtigten ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Gesellschaft.

Auch die Haftung auf Grund der Fleesensee Sportanlagen GmbH zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden sowie Ansprüche aus Produkthaftung sind ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Schäden betreffend den Verlust des Lebens oder Ansprüche aufgrund von der Fleesensee Sportanlagen GmbH zu vertretenden Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Soweit die Haftung der Fleesensee Sportanlagen GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Golfunterricht, Golfkurse, Golfevents, Turniere, Startzeiten, Tennis, Squash

Die Fleesensee Sportanlagen GmbH, Tannenweg 1, 17213 Göhren-Lebbin betreibt neben den fünf Golfplätzen auch eine Indoor-Sportanlage für Golf, Tennis und Squash sowie eine Golf-Schule (Einzel- Gruppenunterricht). Die Kunden können die verschieden Golf-, Tennis und Squashangebote (auch über das Online-Buchungssystem) anmieten.

1. Die Kunden der Fleesensee Sportanlagen GmbH können die Golf- (Tee-Times, Einzel- Gruppenunterricht), Squash und Tennisangebote bis zu 12 Monate im Voraus reservieren. Die Mindestbuchungszeit ergibt sich aus dem aktuellen Angebot der Fleesensee Sportanlagen GmbH.

2. Der Nutzungs- und Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen stets mit der Bestätigung der Buchung des Kunden durch die Fleesensee Sportanlagen GmbH zustande. Vor verbindlicher Abgabe seiner Buchung kann der Kunde alle Eingaben korrigieren. Eingang und Bestätigung der Buchung werden dem Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse gesendet.

Nachträgliche Umbuchungen oder inhaltliche Änderungen der Buchungen sind nur in Abstimmung mit der Fleesensee Sportanlagen GmbH möglich, per Telefon oder schriftlich per E-Mail oder Post.

3. Gem. §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Hierunter fallen auch die von der Fleesensee Sportanlagen GmbH angebotenen, zeitlich festgelegten Vermietungen. Der Kunde kann jedoch die Buchung nach Maßgabe der Stornofristen stornieren.

4. Stornierungsbedingungen
– Der Kunde kann nach Maßgabe der Regelungen dieser Ziffer und den gesonderten Stornierungsbedingungen vom Vertrag zurücktreten.
– Stornierungsbedingungen der Fleesensee Sportanlagen GmbH:
4 Wochen bis 1 Woche vorher 20%
1 Woche bis 48 Stunden vorher 50%
48 Stunden vorher 100%

5. Ausfall einer Buchung, Ausschluss von der Anmietung
Wird der gebuchte Termin infolge höherer Gewalt, z. B. durch Unwetter, erheblich beeinträchtigt, gefährdet oder unmöglich, ist die Fleesensee Sportanlagen GmbH berechtigt den Termin ohne Einhaltung von Firsten abzusagen oder abzubrechen. Gegenseitige Ausgleichsansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

Ein Kunde kann von einem Termin ausgeschlossen werden, wenn er trotz Androhung des Ausschlusses eine Veranstaltung stört, sich vertragswidrig verhält, Sicherheitsanweisungen oder die Hausordnung von der Fleesensee Sportanlagen GmbH nicht beachtet oder aufgrund Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit den Anforderungen an die Veranstaltung nicht gewachsen ist.

6. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten
Der Kunde soll fünfzehn Minuten vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erscheinen. Die Vermietung bzw. der Unterricht beginnt pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt, so dass auf Verspätungen von Kunden und anderen Teilnehmern keine Rücksicht genommen werden kann.

Kinder, Jugendliche unter 14 Jahren oder anderweitig aufsichtsbedürftige Personen dürfen die Sportanlagen der Fleesensee Sportanlagen GmbH nur in Begleitung einer dafür berechtigten Aufsichtsperson nutzen.

Film- und Tonaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung von der Fleesensee Sportanlagen GmbH erfolgen. Im gesamten Gebäude herrscht, außer in den ausgewiesen Zonen, Rauchverbot.

Bei der Nutzung der Golfplätze, Golf-Range, Tennis-, und Squash-Plätze sind etwaige Sicherheitsanweisungen durch das Personal und die Hausordnung von der Fleesensee Sportanlagen GmbH zu beachten. Die Nutzung ist alkoholisierten oder unter Drogen- und Medikamenteneinfluss stehenden Personen untersagt. Das gleiche gilt für Personen mit gesundheitlichen Risiken, wie Bluthochdruck oder Herz- und Kreislaufproblemen.

Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Kunden oder einer teilnehmenden Person (insbesondere durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtung) verursacht wurden oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen der Fleesensee Sportanlagen GmbH oder deren Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Kunde die uneingeschränkte Haftung.

Gewährleistung und Haftung

Die Fleesensee Sportanlagen GmbH bemüht sich, sein Buchungssystem stets betriebsbereit zu halten. Die Fleesensee Sportanlagen GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Kunden im Falle einer zeitweiligen Unerreichbarkeit des Buchungsbüros, Webseite oder im Falle anderer technischer Probleme entstehen.

Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies für die Erfüllung des Auftrags notwendig ist. Dies dient vor allem dem Nachweis des Vertragsschlusses sowie der Inanspruchnahme der Leistung. Unser Unternehmen achtet darauf, dass Ihre personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem Sie auch erhoben wurden.
Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie unter: www.golf.fleesensee.de/datenschutzerklaerung/

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist am Ort der Fleesensee Sportanlagen GmbH.

Salvatorische Klausel

Sofern eine oder mehrere Bestimmung/en dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung/en gilt/gelten als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand 02.08.2022